Schlagzeilen

Zum 1. Juli 2008 ist das "Rechtsdiensteleistungsgesetz (RDG)" inkraft getreten. Dies bedeutet für unsere Kunden, dass unsere Leistungen zum größten Teil ohne zusätzliche Kosten genutzt werden können. In speziellen Fällen wie rechtliche Prüfungen und Gutachten bleibt alles beim alten. 

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